Die Vorteile des Wahlarztes

Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.

Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist der Faktor „Zeit": Als Wahlarzt habe ich deutlich mehr Zeit für das Gespräch mit Ihnen und für die Untersuchung und Behandlung. Außerdem biete ich eine kurzfristige Terminvergabe an und in der Ordination selbst nahezu keine Wartezeit.

  • Wahlärzte haben ausreichend Zeit für das Patient-Arzt-Gespräch
  • Wahlärzte haben ausreichend Zeit für die Untersuchung und Befundbesprechung
  • Flexible Ordinationszeiten und kurzfristige Termine
  • Keine Wartezeiten in der Ordination
  • Sie haben freie Arztwahl und wählen den Arzt ihres Vertrauens
  • Wahlärzte bieten auch Leistungen an, die im Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind

Was kostet der Wahlarzt?
Wahlärzte haben die Möglichkeit Ihre Honorare frei zu bestimmen. Scheuen Sie sich nicht, vor Beginn der Behandlung nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen.
Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Die Bezahlung erfolgt bar.
Jeder Patient hat aber die Möglichkeit, die Honorarnote bei seiner Krankenkasse einzureichen. Er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit Kassenverträgen für die selbe Leistung erhält. 

Kosten:

  • Erstordination mit ausführlicher Anamnese, klinisch physikalischer Untersuchung, Echocardiographie und EKG: 170 €